Bei entsprechender Verordnung zahlt die Krankenkasse die Behandlung. Gesetzlich versicherte Patienten/Patientinnen müssen allerdings die Rezeptgebühr von 10,00 Euro tragen und 10 % der Behandlungskosten. Insgesamt kommt es so zu einer Zuzahlung von ca. 45 Euro für 10 Sitzungen.